Als Einzelanwalt im Ausland wohnen – die Residenzpflicht des § 27 Abs. 1 BRAO
Hat die Pflicht zur Einrichtung einer Kanzlei im Bezirk der Rechtsanwaltskammer einen Einfluss auf die Einkommenssteuerpflicht? Es kommt wohl auf das konkrete Geschäftsmodel und die tatsächliche Umsetzung durch die Rechtsanwältin an. Das bloße Unterhalten eines Briefkastens in Deutschland dürfte keine geeignete Maßnahme sein, um der Residenzpflicht nachzukommen. Schade, da diese Maßnahme die Steueransässigkeit im Wohnland vereinfachen würde. Der Rechtsanwalt muss für das rechtssuchende Publikum erreichbar sein. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen, um der Öffentlichkeit den Willen des Rechtsanwalts zu offenbaren, bestimmte Räume zu verwenden und um dem rechtssuchenden Publikum dort anwaltliche Dienste bereitzustellen. In älteren Entscheidungen (bspw. aus dem Jahr 2004) findet sich sogar die Formulierung: "Erforderlich ist, dass der Anwalt dem rechtssuchenden Publikum erkennbar macht, dass er in seiner Kanzlei persönlich anwaltliche Dienste anbietet." Aus meiner Sicht eine heutzutage
9. Oktober 2025