Marken-Widerspruchsverfahren beim EUIPO - Welche Kosten sind im schlimmsten Fall zu erwarten?
Eine Markeneintragung beim Europäschen Amt für gewerblichen Rechtsschutz (dem European Intellectual Property Office) kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angegriffen werden. Das Widerspruchsverfahren beginnt mit der Einlegung des Widerspruchs und umfasst eine Cooling-off Phase, die eine einvernehmliche Einigung ermöglichen soll, sowie ein kontradiktorisches Verfahren, in welchem die Argumente beider Markeninhaber per Schriftwechsel ausgetauscht werden. Frische Markeninhaber, die sich einem Widerspruch gegenübersehen, haben es oft schwer, den Ablauf und die Auswirkungen des Verfahrens zu erfassen und einzuschätzen, welche Kosten im schlimmsten Fall auf sie zukommen. Grundsätze der Kostenverteilung Generell trägt der unterliegende Beteiligte oder der Beteiligte, der das Verfahren durch Zurücknahme der Unionsmarkenanmeldung (ganz oder teilweise) oder durch Zurücknahme des Widerspruchs beendet, die dem anderen Beteiligten entstandenen Gebühren sowie alle diesem entstandenen Kosten, d
24. Februar 2026