Die Definition des Designs ist relevant für
- Die Möglichkeit einer Eintragung in das Designregister
- Den Schutz eines Designs gegenüber Nachahmern
- Dem Verständnis von Kunden und Wettbewerbern für den Wert des eigenen geistigen Eigentums
§ 1 Nr. 1 DesignG definiert das Design als die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der
Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur
oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst
oder seiner Verzierung ergibt.
Designschutz wird besonders häufig für Produkte eingetragen, deren äußere Gestaltung eine zentrale Rolle für den Marktwert und die Wiedererkennbarkeit spielt. Das betrifft Mode, Stoffmuster, Accessoires, technische Geräte, Möbel, Spielzeug oder auch Verpackungen von Produkten.

