Wenn eine Fotografin einen Kunden fotografiert, gibt sie die Nutzungsrechte in der Regel dem Kunden ab.
Das Recht auf Namensnennung bleibt bestehen.
Lesen Sie hier, was unsere Fotografin Anna tun kann, wenn ihr Kunde Tom, die von ihr gefertigten Fotos weitergibt und eine dritte Person die Bilder auf einer öffentlichen Platform, Social Media oder ähnlichen Kanälen veröffentlicht, ohne Anna als Fotografin zu nennen.
Bitte lassen Sie sich bei der konkreten Umsetzung immer fachlich beraten.





